Versicherungsantrag
Wenn das Auto beim Straßenverkehrsamt angemeldet wurde wir der Versicherungsantrag bei dem Versicherer eingereicht. Dieser prüft den Antrag und wenn alles in Ordnung ist, dann nimmt er den Antrag an und es entsteht der Vertrag. Die Bestätigung der Annahme wird vom Versicherungsgeber dem Versicherungsnehmer mitgeteilt. Darin steht auch die Beitragshöhe. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, diesen Beitrag unverzüglich an die Versicherung zu überweisen. Falls er diese Frist nicht einhält und in dieser Zeit einen Unfall verursacht, dann darf die Versicherung den Ausgleich des Schadens ablehnen. Wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb der Frist, die der Versicherungsgeber ihm gestellt hat den Beitrag bezahlt, dann darf die Versicherung den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Wird ein neues Kraftfahrzeug gekauft, dann muss vor der Anmeldung beim zuständigen Straßenverkehrsamt, eine Doppelkarte besorgt werden. Die ist bei den Versicherungen erhältlich. Sie gibt einem einen vorläufigen Versicherungsschutz. Ohne diese Doppelkarte kann kein Fahrzeug angemeldet werden. Auf der Doppelkarte steht die Adresse des Halters, die Schlüsselnummer des Herstellers und die Schlüsselnummer des Fahrzeuges, die Fahrzeugidentitätsnummer, die Fahrzeugart, die Leistung in KW und ob es sich bei der Anmeldung um ein Sommerfahrzeug handelt. Bekommt der Versicherer die Doppelkarte vorliegen hat, dann wird er nach diesen Daten die Beitragsberechnung durchführen. Wenn er dann den Vertrag zurück geschickt hat, dann bleiben dem Versicherungsnehmer 2 Wochen Zeit um den Vertrag zurück zu schicken. Wenn der Versicherungsnehmer sich nach der Anmeldung bei dem Straßenverkehrsamt für einen anderen Anbieter entscheidet, dann kann er dies noch eine Woche nach Anmeldung tun. Er hat aber der anderen Versicherungsgesellschaft die Kosten für die Zeit der vorläufigen Deckung zu bezahlen.
http://www.kfz-rechner.net/kfz-versicherung/kfz-anmelden/
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